Quasi gleichzeitig mit der Verkündung deiner Kandidatur hast du außerdem eine Änderung am Handbuch veröffentlicht, die der OST beschlossen hat. In dieser Änderung ist unter anderem der folgende Satz eingefügt worden:
Ich finde, es stellt sich jetzt die Frage, ob du diese Regelung im Bezug auf die Wahl sinnvoll findest oder ob du vom OST in dieser Hinsicht überstimmt worden bist. Falls ersteres der Fall ist: Warum hast du deine Vorhaben dann nicht im Wahlprogramm beschrieben? Und falls letzteres der Fall ist: Kündigst du dein Vorhaben in diese Richtung nicht an, weil du es aus Prinzip nicht machen möchtest oder weil du es noch nicht geplant hast/es noch nicht veröffentlichen möchtest? Und falls das so ist: Holst du die Ankündigung dann vor der Wahl noch nach?Der/Die Kandidaten sollten im Vorfeld ihre personellen Veränderungen bzw. Vorhaben in den Posten RAC & LdSIC in ihrem Wahlprogramm kundttun.
Ich weiß, das sind eine Menge "falls" Aber ich wollte nicht immer nur eine Frage stellen und dann dreimal nachhaken...